BFG: Liegt der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Ö, hat Ö das Besteuerungsrecht an den Einkünften aus einer Geschäftsführungstätigkeit gem Art 14 DBA-Zypern. (östz)
östz
VwGH: Die Nutzungsmöglichkeit des städtischen Glasfasernetzes durch einen Netzbetreiber ist als Bestandvertrag zwischen der Stadt und dem Netzbetreiber anzusehen. (östz)
BFG: Erfolgt eine Bescheidersetzung gem § 295 BAO durch Erlassung eines vorläufigen Bescheids, so lässt dieser die Festsetzungsverjährungsfrist nach § 208 Abs 1 lit d BAO (neu) zu laufen beginnen. (östz)
BFG: Ob ein Bestandvertrag gem § 33 TP 5 Abs 1 GebG 1957 auf bestimmte oder unbestimmte Dauer abgeschlossen wurde, hängt von der tatsächlichen Bindung beider Vertragsteile an den Bestandvertrag ab. (östz)
BFG: Nur zwangsläufig erwachsende außergewöhnliche Belastungen, welche die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen (Stpfl) wesentlich beeinträchtigen, sind gem § 34 EStG bei der Einkommensermittlung abzugsfähig. (östz)
BFG: Das Ablehnungsrecht nach § 84 Abs 1 BAO umfasst keinesfalls eine Zustellbevollmächtigung. (östz)
BFG: Anlässlich der Darlehensaufnahme angefallene und von der Bank direkt einbehaltene Geldbeschaffungskosten können sofort als Werbungskosten berücksichtigt werden. (östz)
BFG: Ein Wiederaufnahmegrund des § 303 Abs 1 lit b BAO liegt nicht vor, wenn die einschlägigen Tatsachen bereits offengelegt wurden und andere neu hervorgekommene Umstände keine steuerlichen Auswirkungen nach sich ziehen. (östz)
EuGH: Der Reemtsma-Anspruch kann nicht zur Rückerstattung von USt führen, wenn dadurch eine doppelte Belastung des Staates eintritt. (östz)
EuGH: Entschädigungszahlungen für eine Enteignung unterliegen der Umsatzsteuer. (östz)