Erhöhung des Grenzbetrages auf € 15.900,-. (ard, pvp, östz)
ard
Die Mitteilung eines Krankenstandes des Arbeitnehmers mittels „iMessage“ an den Arbeitgeber ist als ordnungsgemäße Anzeige der Dienstverhinderung anzusehen, wenn die beiden regelmäßig diesen Kommunikationsweg nutzen. (ard, pvp)
Beweislast für Unwirksamkeit der kurzen Kündigungsfrist im KV für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe
Im Prozess um Kündigungsentschädigung auf Grundlage der längeren gesetzlichen Kündigungsfrist trifft den Arbeitnehmer die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass im Hotel- und Gastgewerbe österreichweit Betriebe, die keine Saisonbetriebe sind, überwieg…
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 2. 10. 2024 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
Die zum Ausgleich der Geldentwertung gewährte Teuerungsprämie steht in untrennbarem Konnex mit Arbeitsverhältnis und Arbeitsleistung und ist daher als laufendes Entgelt iSd § 1 Abs 2 IESG anzusehen. (ard)
Höchstbeitragsgrundlage voraussichtlich € 6.450,- monatlich, Geringfügigkeitsgrenze € 551,10 monatlich (ard, pvp, rdw)
Wird ein Arbeitnehmer im Krankenstand gekündigt oder wird das Dienstverhältnis während des Krankenstandes oder im Hinblick darauf einvernehmlich aufgelöst, bleibt dem Arbeitnehmer der volle Anspruch auf Ausschöpfung des nicht verbrauchten Kontingents a…
Bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung ist für die Beurteilung, ob eine Tätigkeit dem BUAG unterliegt, nur auf die in Österreich verrichtete Tätigkeit abzustellen und nicht auf die Gesamttätigkeit des jeweiligen Arbeitnehmers. (ard)
Wurde die Rückersatzvereinbarung nur vom Arbeitnehmer unterzeichnet, ist dem Gebot der Schriftlichkeit nicht entsprochen und die Vereinbarung ist – gänzlich – unwirksam. (ard)
Abzugsverbot betreffend Leistungen aus Anlass einer Diversion nicht anwendbar. (ard)