Regelung des fristauslösenden Ereignisses für die Erhebung einer Revision an den VwGH in § 16 Bgld LVwGG – Bedenken des VwGH, dass damit verfassungswidrig in die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers eingegriffen wird.
Generalanwältin Kokott: Art 90 MwStSystRL ist insb dahingehend auszulegen, dass 1. ein Ausschluss der Verminderung der Bemessungsgrundlage unionsrechtswidrig ist; 2. in einem solchen Fall die MwStSyst-RL unmittelbar anwendbar ist; 3. ua der Zeitpunkt d…
BFG: Ist ein Handelsvertreter bei seiner Tätigkeit unecht umsatzsteuerbefreit, so ist der Ansatz eines Vorsteuerpauschales zusätzlich zum Betriebsausgabenpauschale nicht zulässig.
BFG: Wird neben der Berichtigung der Einkunftsart auch die Änderung der Höhe der Einkünfte begehrt, so kommt eine Berichtigung nach § 293a BAO nicht in Betracht.
Ö. Fall. Da eine zentrale Beschaffungsstelle ihre zentralen Beschaffungstätigkeiten nach den nationalen Bestimmungen ihres Sitzstaats durchzuführen hat, ist es konsequent, auch ein etwaiges Nachprüfungsverfahren nach dem Recht dieses Mitgliedstaats dur…
Der für die Sachbezugsbefreiung maßgebliche Strompreis für 2024 wurde nun kundgemacht.
EuGH: 1.) Die Registrierung des Einfuhrumsatzes allein ist kein Nachweis dafür, dass alle in Art 86 Abs 1 lit a MwStSyst-RL genannten Kosten in die Steuerbemessungsgrundlage der eingeführten Gegenstände einbezogen wurden. 2.) Die Befreiung gem Art 144 …
Dt. Fall. Sendeunternehmen sind in Bezug auf Aufzeichnungen ihrer Sendungen iZm der Ausnahme für Privatkopien gleich wie alle anderen Rechteinhaber mit ausschließlichem Verfielfältigungsrecht zu behandeln und dürfen vom Anspruch auf gerechten Ausgleich…
Klarstellung. Eine angeschlossene Einrichtung iSd Art 3.3. ZGEP ist nach dem Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers jedes Behältnis, das bestimmungsgemäß Wasser durchlässt oder aufnimmt und dauernd durch eine Zuleitung oder durch eine …
Eine Verlängerung der Festsetzungsverjährungsfrist auf zehn Jahre nach § 207 Abs 2 BAO ist erst dann möglich, wenn der Steuerberater eine Abgabenverkürzung tatsächlich ernstlich für möglich hält.