EuG: Wie in jedem Rechtsstaat sind die Unternehmen tatsächlich nicht verpflichtet, die gleiche Auslegung des Gesetzes wie die von der Steuerverwaltung empfohlene zu übernehmen. (östz)
Aufhebung von § 1 Abs 1 Z 2 Gastgewerbe-Verordnung: Es ist nicht nachvollziehbar, inwiefern der bloße Abschluss eines für das Gastgewerbe nicht facheinschlägigen Universitätsstudiums oder Master-Universitätslehrganges den erforderlichen fachlichen und …
Auch wenn in der Ausschreibung keine erforderliche Mindestanzahl an Arbeitnehmern genannt ist, kann sich bei Auslegung der Ausschreibungsbestimmungen die von der Bieterin bekannt gegebene Anzahl an Arbeitnehmern zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung als …
VwGH: Eine ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheids ist ausgeschlossen, wenn der verfahrenseinleitende Antrag auf endgültige Festsetzung damit endgültig unerledigt bleibt (östz)
Hier: Sicherungsverfahren; deutliche Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr. Aus der bloßen Anmeldung einer (äußerst bekannten) Marke durch deren Inhaber auch für andere Waren und Dienstleistungen als jene, für die die Marke bekannt ist, ergibt sich noch …
BFG: Eine Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG ist auch dann zu entrichten, wenn die Selbstanzeige bereits vor Ankündigung der Prüfungsmaßnahme vorbereitet wurde. (östz)
Auch im Konkurs des (Allein-)Gesellschafters ist das Stimmrecht iZm Bestellung oder Abberufung eines Geschäftsführers weiterhin vom Schuldner auszuüben und nicht vom Masseverwalter. (zik)
BFG: Die Gebührenbefreiung für Verträge über die Miete von Wohnräumen gilt auch für die kurzfristige Vermietung zu Beherbergungszwecken. (östz)
EuGH: In keiner unionsrechtlichen Bestimmung wird iR eines Vorabentscheidungsverfahrens zwischen der Tragweite von Urteilen und Beschlüssen iSd Art 99 EuGHVfO unterschieden (östz)
Franz. Fall betr die Voraussetzungen, unter denen ein Mitgliedstaat einen Dienst der Informationsgesellschaft verbieten kann, der in der Zusammenführung von Apothekern und Kunden für den Online-Verkauf von Arzneimitteln besteht. (jusit)