Erlass des BMF zur Vollstreckung gegen Gesellschaften nach bürgerlichem Recht. (östz)
BFG: Eine rechtswidrige Rückzahlung des Guthabens am Abgabenkonto an die frühere steuerliche Vertretung gilt als Rückzahlung ohne Rechtsgrund iSd § 241a BAO. (östz)
BFG: Eine rechtswidrige Rückzahlung des Guthabens am Abgabenkonto an die frühere steuerliche Vertretung gilt als Rückzahlung ohne Rechtsgrund iSd § 241a BAO. (östz)
Verlängerung des „absehbaren Zeitraums“ im Rahmen der Liebhabereibeurteilung sowohl bei der großen als auch bei der kleinen Vermietung (östz)
BFG: Die Veruntreuung von Waren des Arbeitgebers ist als Vorteil aus einem Dienstverhältnis anzusehen. Die anschließende Veräußerung zum Teilwert ist ein Liebhabereibetrieb. (östz)
Die Gesetzesbestimmungen im ElWOG 2010 und im GWG 2011 über die Grundversorgung sind verfassungskonform. (zfv)
Die Gesetzesbestimmungen im ElWOG 2010 und im GWG 2011 über die Grundversorgung sind verfassungskonform. (zfv)
BFG: Überträgt der Stifter sein privates Wertpapierdepot auf das Depot seiner transparenten Privatstiftung bei derselben Bank, handelt es sich um keinen kapitalertragsteuerpflichtigen Veräußerungsvorgang. (östz)
Im administrativen (Rechtsschutz-)Verfahren vor der FMA nach § 92 Abs 11 vierter Satz WAG 2018 ist zu prüfen, ob die Veröffentlichung („Investorenwarnung“) gegen jegliche Vorschriften verstößt, sohin auch gegen das Grundrecht auf Datenschutz gem § 1 DS…
Kundmachung des Wartungserlasses 2024 in der FinDok (östz)