VwGH: Entscheidendes Gewicht für die Abgrenzung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit hat bei Künstlern idR das Unternehmerrisiko. Ein solches liegt bei künstlerischer Betätigung schon dann vor, wenn im Falle unverschuldeter Unmöglic…
Dt. Fall. Stellt der Betreiber eines Hauses mit Apartments zur Kurzzeitvermietung (va an Touristen) mit Absicht TV-Geräte mit Zimmerantenne zur Verfügung, die ohne weiteres Tätigwerden Signale empfangen und die Übertragung von Sendungen ermöglichen, fä…
Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, ist ein Arbeitnehmer, der die Option aus einer Wiedereinstellungszusage ausgeübt hat und ein neues Dienstverhältnis zum Arbeitgeber zu den vorherigen Bedingungen begründet hat, auch an eine im ursprü…
Die COVID-19-Rücklage ist in Höhe der voraussichtlichen Verluste im Jahr 2020 zu berücksichtigen. Auf eine exakte Übereinstimmung mit den tatsächlichen Verlusten wird nicht abgestellt. (östz)
Bei einem Shitstorm haftet jeder einzelne Beteiligte für den gesamten entstandenen Schaden, kann aber bei den anderen Schädigern im Wege des § 896 ABGB Regress nehmen. Sowohl § 78 iVm § 87 UrhG als auch Art 82 DSGVO iVm § 29 Abs 1 DSG und §§ 6 ff Medie…
Hier: kl Anleger in Österreich ansässig, Erwerb der Aktien an einem deutschen Handelsplatz; zur Begründung der internationalen Zuständigkeit reicht es nicht hin, dass die bekl (dt) Wirtschaftsprüferin damit rechnen musste, dass bei Anlegern, die – ande…
EuGH: Unternehmen, die nach nationalem Recht als nicht operativ gelten, kann die Eigenschaft als Mehrwertsteuerpflichtige nicht abgesprochen werden. (östz)
VwGH: Eine Änderung der organisatorischen Struktur kann auch trotz Beibehaltung der bisherigen Geschäftsführung vorliegen. (östz)
Anlässlich der aktuellen Katastrophenschäden (insb Hochwasserschäden und Erdrutschungen) weist das BMF auf bestehende abgabenrechtliche Maßnahmen hin. (östz)
Nähere Darstellung der Eigenschaften der Quotenregelung, der Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme, der Folgen bei Nichteinhaltung der Bedingungen für deren Inanspruchnahme sowie der Gründe für den Ausschluss von der Quotenregelung. (östz)