BFG: Wird ein Grundstück sukzessive durch zwei Todesfälle erworben, so hat für die Ermittlung der Höhe der Grunderwerbsteuer eine horizontale Zusammenrechnung der übertragenen Werte zu erfolgen. (östz)
Hat der Mieter statt einer Barkaution eine Bankgarantie gestellt, kann die Verjährung für die Schadenersatzansprüche des Vermieters bei vorzeitiger Auflösung des Bestandverhältnisses im Fall der Insolvenz des Mieters bereits vor Ablauf der Garantie zu …
BFG: Die Unterlassung der Mitteilung von Umständen, die zur Anpassung der Körperschaftsteuervorauszahlungen berechtigen würden, ist keine haftungsbegründende Pflichtverletzung iSd § 9 Abs 1 BAO. (östz)
EuGH: Der tatsächliche Rechnungsaussteller kommt als Steuerschuldner gem Art 203 MwStSyst-RL grds auch dann in Frage, wenn er die Rechnungen im fremden Namen ausstellt. (östz)
Span. Fall. Eine Schadenersatzklage gegen die Muttergesellschaft wird an der Adresse der Tochtergesellschaft selbst dann nicht rechtswirksam zugestellt, wenn zw Mutter- und Tochtergesellschaft eine wirtschaftliche Einheit besteht. (rdw)
Die Wahl des Gerichtsstands nach Art 8 Nr 1 EuGVVO 2012 ist bei Vorliegen der Voraussetzungen für sich genommen nichts Unredliches oder gar Rechtsmissbräuchliches. Eine dem Kl vorteilhaft scheinende Auswahl der Prozessgegner (und damit eines Gerichtsst…
BFG: Eine nach einer antragslos erfolgten Veranlagung eingereichte Einkommensteuererklärung führt gem § 41 Abs 2 Z 2 lit c EStG zur Aufhebung des Einkommensteuerbescheids und bedarf keiner weiteren Rechtskraftdurchbrechungsbestimmung der BAO (östz)
BFG: Wird in einer Eingabe die beleidigende Schreibeweise (§ 112 Abs 3 BAO) eines früheren Anbringens wiederholt, so kann in beiden Fällen eine Ordnungsstrafe verhängt werden. (östz)
Italien. Fall. Art 49 AEUV steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, die den Konzessionär bei Konzessionsablauf zur unentgeltlichen Überlassung nicht entfernbarer Bauten auf öffentlichem Grund verpflichtet (hier: Badeanstalt am Meer), und zwar au…
VwGH: Liebhaberei kann bei Vermietung auch dann zu verneinen sein, wenn die Vermietung vor dem Erzielen eines gesamtpositiven Ergebnisses beendet wird, ohne dass ein für den Geschäftsablauf atypischer Umstand eintritt. (östz)