BFG: Keine Verlängerung der Festsetzungsverjährung gem § 209 BAO, weil die Amtshandlungen nicht auf die Geltendmachung des Abgabenanspruches gerichtet waren und die Abgabenbehörde ausreichend Zeit für eine taugliche Verlängerungshandlung hatte. (östz)…
Hier: Beschlagnahme eines LKW mit Waren mit Bestimmungsort Russland von ukrainischen Behörden am Tag der russischen Invasion – kein unabwendbares Ereignis; die bekl Frachtführerin kannte die angespannte politische Situation, ihre Einschätzung war für d…
Tschech. Fall. Ein öffentlicher Auftraggeber kann den Rückgriff auf das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung für einen Nachfolge-Auftrag nicht mit dem Schutz von Ausschließlichkeitsrechten rechtfertigen, wenn der Grund für diesen Schutz …
VwGH: Eine zeitlich begrenzte Auslandstätigkeit kann selbst dann den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland bestehen lassen, wenn die Familie ins Ausland mitzieht, die Wohnung im Inland aber beibehalten wird. (östz)
Klarstellung. Die Bindungswirkung der Forderungsfeststellung bezieht sich nur auf die im Insolvenzverfahren offenen Kreditzinsforderungen, nicht jedoch auf bereits gezahlte Beträge. Bei variablen Kreditraten und bei endfälligen Krediten beginnt die Ver…
AfA nach Gebäudeentnahme zum Buchwert (östz)
EuGH: Beim Aufladen von Elektrofahrzeugen wird der Mobilitätsanbieter so behandelt, als ob er Elektrizität erhalten und anschließend selbst geliefert hätte (Art 14 Abs 2 lit c MwSyst-RL). (östz)
Franz. Fall. Die Geschlechtsidentität des Kunden ist keine erforderliche Angabe für den Erwerb eines Fahrscheins. (jusit)
ö. Fall. Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde können nicht allein aufgrund ihrer Anzahl innerhalb eines bestimmten Zeitraums als „exzessiv“ iSv Art 57 Abs 4 DSGVO eingestuft werden; die Aufsichtsbehörde muss zudem nachweisen, dass die Person, die diese…
Klarstellung. Auf den gesetzlichen Geheimhaltungsschutz (§§ 26a ff UWG) kann sich die Antragstellerin im Beweissicherungsverfahren (gegenüber der neuen Arbeitgeberin einer ehemaligen Mitarbeiterin) nicht berufen, wenn sie beim Ausscheiden der Mitarbeit…