BFG: Erfolgt die Zustellung des ersetzenden Sachbescheides vor dem verfahrensrechtlichen Bescheid, ist der neue Sachbescheid rechtswidrig. Der Aufhebungsbescheid ist auch rechtswidrig, weil er sich gegen den nicht mehr existenten alten Sachbescheid ric…
- Firmengründungen, Gesellschaftsrecht
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- Gewerberechtliche Bewilligungen
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- Grundverkehrsverfahren
- Verwaltungsstrafverfahren vor Polizeibehörden und Bezirkshauptmannschaften, insbesondere nach Verkehrsunfällen
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- Pacht- und Mietverträge
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- Gesellschaftsverträge und Stiftungen
- Kooperationsverträge
- Darlehens- und Kreditverträge
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- Familienrechtliche Verträge (Eheverträge)
- Letztwillige Verfügungen und Erbverträge
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
- Schutz des Eigentums und sonstiger Rechte
- Besitzstörung
- Miet- und Wohnrecht
- Konsumentenschutz
- Eherecht, Scheidung, Unterhalt, Adoption
- Arbeitsrecht (Arbeitsverträge, Kündigungsschutz)
- Baurecht
- Grundbuch- und Firmenbucheintragungen
- Verkehrsrecht (Abwicklung von Unfallschäden)
- Versicherungsberatung (Ansprüche)
- Erbregelungen und schriftliches Abhandlungsverfahren
- Außerstreitverfahren
- Vereinsrecht
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- Devisenrecht
- Medienrecht
- Schutz des geistigen Eigentums
- Einbringung offener Forderungen
- Finanzverfahren
- Oberster Gerichtshof
- Verwaltungsgerichtshof
- Verfassungsgerichtshof
- Europäischer Gerichtshof und EU-Behörden
- Vertretung in gerichtlichen Obsorgerechtsverfahren, Kontaktrechtsverfahren, Unterhaltsverfahren und Scheidungsverfahren
- Einvernehmliche Scheidung/streitige Scheidung
- Ausarbeitung von Scheidungsvergleichen im Sinne des § 55a EheG
- Aufteilung des ehelichen Vermögens
- Erstellung von Ehepakten
- Sämtliche, weiterführende Fragen betreffend Scheidung, Ehe- und Familienrecht
- Prozessbegleitung zur Erhebung von Parteianträgen auf Normenkontrolle im Zivilrechtsweg
- Grundrechtsschutz (zB Eigentumsfreiheit, Erwerbsfreiheit, etc.)
- Bescheidbeschwerden und Individualanträge auf Verordnungs- bzw. Gesetzesprüfung
- Vertretung vor dem VfGH und dem EuGH für Menschenrechte
„Aurea prima sata est aetas, quae vindice nullo, sponte sua, sine lege fidem rectumque colebat. Poena metusque aberant, nec verba minantia fixo aere legebantur, nec supplex turba timebat iudicis ora sui, sed erant sine vindice tuti.“
Das Zitat von Ovidius aus dessen „Metamorphosen“ stellt eine ideale Vorstellung der Gesellschaft dar, in der keine Gesetzbücher, Richter, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte benötigt werden. Nachdem dieser Zustand in einer modernen Gesellschaft nicht erreicht werden kann, steht unsere Rechtsanwaltskanzlei unseren Mandanten verschwiegen, loyal, gewissenhaft und kompetent bei.
News & Publikationen
BFG zur falschen Zustellreihenfolge von verfahrensrechtlichem Bescheid und ersetzendem Sachbescheid
BFG: Erfolgt die Zustellung des ersetzenden Sachbescheides vor dem verfahrensrechtlichen Bescheid, ist der neue Sachbescheid rechtswidrig. Der Aufhebungsbescheid ist auch rechtswidrig, weil er sich gegen den nicht mehr existenten alten Sachbescheid ric…
EuGH: Vorläufige Kontenpfändung des Glücksspielanbieters
Ö. Fall. Für die Feststellung, ob eine vorläufige Kontenpfändung dringend erforderlich ist, kann das nationale Gericht sowohl ein Verhalten des Schuldners (hier: maltesischer Glücksspielanbieter) berücksichtigen, das bereits mehrere Jahre zurückliegt, …
EuGH: Lebensmittelunternehmer – geeignete Bekämpfung von Schädlingen?
Belg. Fall. Die wiederholte Feststellung von Spuren und Ausscheidungen von Schädlingen durch die zuständige Behörde reicht aus, um festzustellen, dass der Lebensmittelunternehmer keine geeigneten Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen vorgesehen hat….