Die Unsachlichkeit des § 12 Abs 3 VersVG liegt va darin, dass dieser „wählen“ kann, ob er es bei der dreijährigen Verjährungsfrist belässt oder sie durch eine qualifizierte Deckungsablehnung einseitig stark verkürzt. Dabei fällt insb ins Gewicht, dass …
- Firmengründungen, Gesellschaftsrecht
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- Verwaltung von Haus- und Grundeigentum
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- Insolvenzrecht (Unternehmensauflösung)
- Ent- und Umschuldung
- Wettbewerbsrecht (Schutz vor unlauterem Wettbewerb)
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- Strafrecht und Strafprozessrecht
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- Finanzstrafrecht
- Wiederaufnahme des Strafverfahrens
- Strafvollzug
- Prozessbegleitung
- Gewerberechtliche Bewilligungen
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- Wohnungseigentumsverträge
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- Gesellschaftsverträge und Stiftungen
- Kooperationsverträge
- Darlehens- und Kreditverträge
- Finanzierungsverträge
- Familienrechtliche Verträge (Eheverträge)
- Letztwillige Verfügungen und Erbverträge
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
- Schutz des Eigentums und sonstiger Rechte
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- Miet- und Wohnrecht
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- Eherecht, Scheidung, Unterhalt, Adoption
- Arbeitsrecht (Arbeitsverträge, Kündigungsschutz)
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- Verkehrsrecht (Abwicklung von Unfallschäden)
- Versicherungsberatung (Ansprüche)
- Erbregelungen und schriftliches Abhandlungsverfahren
- Außerstreitverfahren
- Vereinsrecht
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- Medienrecht
- Schutz des geistigen Eigentums
- Einbringung offener Forderungen
- Finanzverfahren
- Oberster Gerichtshof
- Verwaltungsgerichtshof
- Verfassungsgerichtshof
- Europäischer Gerichtshof und EU-Behörden
- Vertretung in gerichtlichen Obsorgerechtsverfahren, Kontaktrechtsverfahren, Unterhaltsverfahren und Scheidungsverfahren
- Einvernehmliche Scheidung/streitige Scheidung
- Ausarbeitung von Scheidungsvergleichen im Sinne des § 55a EheG
- Aufteilung des ehelichen Vermögens
- Erstellung von Ehepakten
- Sämtliche, weiterführende Fragen betreffend Scheidung, Ehe- und Familienrecht
- Prozessbegleitung zur Erhebung von Parteianträgen auf Normenkontrolle im Zivilrechtsweg
- Grundrechtsschutz (zB Eigentumsfreiheit, Erwerbsfreiheit, etc.)
- Bescheidbeschwerden und Individualanträge auf Verordnungs- bzw. Gesetzesprüfung
- Vertretung vor dem VfGH und dem EuGH für Menschenrechte
„Aurea prima sata est aetas, quae vindice nullo, sponte sua, sine lege fidem rectumque colebat. Poena metusque aberant, nec verba minantia fixo aere legebantur, nec supplex turba timebat iudicis ora sui, sed erant sine vindice tuti.“
Das Zitat von Ovidius aus dessen „Metamorphosen“ stellt eine ideale Vorstellung der Gesellschaft dar, in der keine Gesetzbücher, Richter, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte benötigt werden. Nachdem dieser Zustand in einer modernen Gesellschaft nicht erreicht werden kann, steht unsere Rechtsanwaltskanzlei unseren Mandanten verschwiegen, loyal, gewissenhaft und kompetent bei.
News & Publikationen
VwGH: Steuerschuld kraft Rechnungslegung bei Kleinbetragsrechnungen
VwGH: Eine Gefährdung des Steueraufkommens liegt auch dann vor, wenn ein steuerpflichtiger Rechnungsempfänger die Leistung für private Zwecke oder sonstige nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende Zwecke in Anspruch nimmt. (östz)
Übergang eines Mietvertrags durch Spaltungs- und Übernahmsvertrag?
Die Nennung von lediglich zwei Grundstücken in der Anlage zum Spaltungs- und Übernahmsvertrag stellt hier für einen verständigen Dritten erkennbar eine offenbare Unvollständigkeit dar; im Spaltungs- und Übernahmsvertrag ist das gegenständliche Mietverh…
EuGH: Angemessene Vergütung für Presseverlage gegenüber Online-Diensten
Italien. Fall. Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer nationalen Regelung, nach der Presseverlage einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben, wenn sie Anbietern von Online-Diensten die Erlaubnis erteilen, ihre Veröffentlichungen zu nutzen….