BFG: Wenn die Auflösung des alten und der Abschluss des neuen (Schenkungs-)Vertrages über eine Liegenschaft uno actu erfolgen und die Rückgängigmachung des Kaufvertrages lediglich dazu dient, den Verkauf des Grundstücks an einen im Voraus bestimmten ne…
- Firmengründungen, Gesellschaftsrecht
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- Insolvenzrecht (Unternehmensauflösung)
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- Wettbewerbsrecht (Schutz vor unlauterem Wettbewerb)
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- Prozessbegleitung
- Gewerberechtliche Bewilligungen
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- Verwaltungsstrafverfahren vor Polizeibehörden und Bezirkshauptmannschaften, insbesondere nach Verkehrsunfällen
- Führerscheinentzugsverfahren
- Liegenschaftsverträge
- Kauf-, Tausch-, Übergabe- und Leibrentenverträge
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- Wohnungseigentumsverträge
- Pacht- und Mietverträge
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- Gesellschaftsverträge und Stiftungen
- Kooperationsverträge
- Darlehens- und Kreditverträge
- Finanzierungsverträge
- Familienrechtliche Verträge (Eheverträge)
- Letztwillige Verfügungen und Erbverträge
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
- Schutz des Eigentums und sonstiger Rechte
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- Miet- und Wohnrecht
- Konsumentenschutz
- Eherecht, Scheidung, Unterhalt, Adoption
- Arbeitsrecht (Arbeitsverträge, Kündigungsschutz)
- Baurecht
- Grundbuch- und Firmenbucheintragungen
- Verkehrsrecht (Abwicklung von Unfallschäden)
- Versicherungsberatung (Ansprüche)
- Erbregelungen und schriftliches Abhandlungsverfahren
- Außerstreitverfahren
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- Schutz des geistigen Eigentums
- Einbringung offener Forderungen
- Finanzverfahren
- Oberster Gerichtshof
- Verwaltungsgerichtshof
- Verfassungsgerichtshof
- Europäischer Gerichtshof und EU-Behörden
- Vertretung in gerichtlichen Obsorgerechtsverfahren, Kontaktrechtsverfahren, Unterhaltsverfahren und Scheidungsverfahren
- Einvernehmliche Scheidung/streitige Scheidung
- Ausarbeitung von Scheidungsvergleichen im Sinne des § 55a EheG
- Aufteilung des ehelichen Vermögens
- Erstellung von Ehepakten
- Sämtliche, weiterführende Fragen betreffend Scheidung, Ehe- und Familienrecht
- Prozessbegleitung zur Erhebung von Parteianträgen auf Normenkontrolle im Zivilrechtsweg
- Grundrechtsschutz (zB Eigentumsfreiheit, Erwerbsfreiheit, etc.)
- Bescheidbeschwerden und Individualanträge auf Verordnungs- bzw. Gesetzesprüfung
- Vertretung vor dem VfGH und dem EuGH für Menschenrechte
„Aurea prima sata est aetas, quae vindice nullo, sponte sua, sine lege fidem rectumque colebat. Poena metusque aberant, nec verba minantia fixo aere legebantur, nec supplex turba timebat iudicis ora sui, sed erant sine vindice tuti.“
Das Zitat von Ovidius aus dessen „Metamorphosen“ stellt eine ideale Vorstellung der Gesellschaft dar, in der keine Gesetzbücher, Richter, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte benötigt werden. Nachdem dieser Zustand in einer modernen Gesellschaft nicht erreicht werden kann, steht unsere Rechtsanwaltskanzlei unseren Mandanten verschwiegen, loyal, gewissenhaft und kompetent bei.
News & Publikationen
Insolvenzeröffnung über einen Nachlass – Unterbrechungswirkung
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Nachlass bewirkt nur die Unterbrechung von massebezogenen Teilen des Verlassenschaftsverfahrens, insb daher von solchen, die Befugnisse des Insolvenzgerichts oder des Insolvenzverwalters berühren. Hingeg…
VwGH bestätigt: Keine Antragslegitimation einer Schweizer Privatbank auf Erlassung eines Gutschriftsbescheides wegen überhöht bezahlter Einmalzahlungen
VwGH: Keine Antragslegitimation einer Schweizer Bank auf Erlassung eines Gutschriftsbescheides wegen überhöht bezahlter Einmalzahlungen nach dem Steuerabkommen Österreich Schweiz BGBl III 2012/192. (östz)
Änderung der Fahrtkostenersatzverordnung ab 2026 – BGBl
Kundmachung im BGBl (ard, pvp)