Aufgrund von umfangreichen technischen Umbauten kann das „Bobby Car“ (ursprünglich ein für Kleinkinder gedachtes Rutschauto ohne Pedale) bei einer maximalen Meistung von 765 Watt eine Geschwindigkeit von zirka 40 km/h erreichen. Dass es nach den Festst…
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- Vertretung in gerichtlichen Obsorgerechtsverfahren, Kontaktrechtsverfahren, Unterhaltsverfahren und Scheidungsverfahren
- Einvernehmliche Scheidung/streitige Scheidung
- Ausarbeitung von Scheidungsvergleichen im Sinne des § 55a EheG
- Aufteilung des ehelichen Vermögens
- Erstellung von Ehepakten
- Sämtliche, weiterführende Fragen betreffend Scheidung, Ehe- und Familienrecht
- Prozessbegleitung zur Erhebung von Parteianträgen auf Normenkontrolle im Zivilrechtsweg
- Grundrechtsschutz (zB Eigentumsfreiheit, Erwerbsfreiheit, etc.)
- Bescheidbeschwerden und Individualanträge auf Verordnungs- bzw. Gesetzesprüfung
- Vertretung vor dem VfGH und dem EuGH für Menschenrechte
„Aurea prima sata est aetas, quae vindice nullo, sponte sua, sine lege fidem rectumque colebat. Poena metusque aberant, nec verba minantia fixo aere legebantur, nec supplex turba timebat iudicis ora sui, sed erant sine vindice tuti.“
Das Zitat von Ovidius aus dessen „Metamorphosen“ stellt eine ideale Vorstellung der Gesellschaft dar, in der keine Gesetzbücher, Richter, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte benötigt werden. Nachdem dieser Zustand in einer modernen Gesellschaft nicht erreicht werden kann, steht unsere Rechtsanwaltskanzlei unseren Mandanten verschwiegen, loyal, gewissenhaft und kompetent bei.
News & Publikationen
BFG: Zur Auslegung des „offenen Verfahrens“ in § 323 Abs 75 BAO
BFG: Eine Rückwirkung auf „offene Verfahren“ ist im Fall der Umsatzsteuerzinsen eng auszulegen. (östz)
Immobilientreuhänder: Anmeldung des Gewerbes – Haftpflichtversicherung
Für die Tätigkeiten Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bauträger (alles „Immobilientreuhänder“) sind Haftpflichtversicherungen mit unterschiedlichen Versicherungssummen erforderlich (§ 117 Abs 7 Gewo 1994); das Gewerbe gilt erst als angemeldet, …
BFH: Abfindungen iSd Art 13 Abs 2 DBA Deutschland-Frankreich sind nach dem Tätigkeitsortsprinzip aufzuteilen
BFH: Einkünfte aus Abfindungen und Mitarbeiteroptionen, die ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses einlösbar sind, müssen nach dem DBA Deutschland-Frankreich für die Aufteilung der Einkünfte das Ausmaß der tatsächlichen Ausübung in den Vertragsstaaten …