Nach Ansicht des BMF kann die im KV-Abschluss für die Metallindustrie vorgesehene Kaufkraftsicherungsprämie bei Vorliegen der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen in § 124b Z 478 EStG 1988 (Mitarbeiterprämie) steuerfrei ausbezahlt werden. (ard, pvp)
- Firmengründungen, Gesellschaftsrecht
- Privatstiftungen
- Verwaltung von Haus- und Grundeigentum
- Vermögens- und Anlageberatung
- Aktienrecht
- Handelsrecht
- Kartellrecht
- Marken- und Patentangelegenheiten
- Kreditsicherung
- Insolvenzrecht (Unternehmensauflösung)
- Ent- und Umschuldung
- Wettbewerbsrecht (Schutz vor unlauterem Wettbewerb)
- Exportbetreuung
- Agrarrecht
- Zollrecht
- Strafrecht und Strafprozessrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Präventionsberatung (Compliance)
- Finanzstrafrecht
- Wiederaufnahme des Strafverfahrens
- Strafvollzug
- Prozessbegleitung
- Gewerberechtliche Bewilligungen
- Umweltschutz
- Betriebsanlagengenehmigungen
- Agrarverfahren
- Zusammenlegungsverfahren
- Grundverkehrsverfahren
- Verwaltungsstrafverfahren vor Polizeibehörden und Bezirkshauptmannschaften, insbesondere nach Verkehrsunfällen
- Führerscheinentzugsverfahren
- Liegenschaftsverträge
- Kauf-, Tausch-, Übergabe- und Leibrentenverträge
- Schenkungsverträge
- Wohnungseigentumsverträge
- Pacht- und Mietverträge
- Dienstverträge
- Werkverträge
- Gesellschaftsverträge und Stiftungen
- Kooperationsverträge
- Darlehens- und Kreditverträge
- Finanzierungsverträge
- Familienrechtliche Verträge (Eheverträge)
- Letztwillige Verfügungen und Erbverträge
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
- Schutz des Eigentums und sonstiger Rechte
- Besitzstörung
- Miet- und Wohnrecht
- Konsumentenschutz
- Eherecht, Scheidung, Unterhalt, Adoption
- Arbeitsrecht (Arbeitsverträge, Kündigungsschutz)
- Baurecht
- Grundbuch- und Firmenbucheintragungen
- Verkehrsrecht (Abwicklung von Unfallschäden)
- Versicherungsberatung (Ansprüche)
- Erbregelungen und schriftliches Abhandlungsverfahren
- Außerstreitverfahren
- Vereinsrecht
- Lebensmittelrecht
- Devisenrecht
- Medienrecht
- Schutz des geistigen Eigentums
- Einbringung offener Forderungen
- Finanzverfahren
- Oberster Gerichtshof
- Verwaltungsgerichtshof
- Verfassungsgerichtshof
- Europäischer Gerichtshof und EU-Behörden
- Vertretung in gerichtlichen Obsorgerechtsverfahren, Kontaktrechtsverfahren, Unterhaltsverfahren und Scheidungsverfahren
- Einvernehmliche Scheidung/streitige Scheidung
- Ausarbeitung von Scheidungsvergleichen im Sinne des § 55a EheG
- Aufteilung des ehelichen Vermögens
- Erstellung von Ehepakten
- Sämtliche, weiterführende Fragen betreffend Scheidung, Ehe- und Familienrecht
- Prozessbegleitung zur Erhebung von Parteianträgen auf Normenkontrolle im Zivilrechtsweg
- Grundrechtsschutz (zB Eigentumsfreiheit, Erwerbsfreiheit, etc.)
- Bescheidbeschwerden und Individualanträge auf Verordnungs- bzw. Gesetzesprüfung
- Vertretung vor dem VfGH und dem EuGH für Menschenrechte
„Aurea prima sata est aetas, quae vindice nullo, sponte sua, sine lege fidem rectumque colebat. Poena metusque aberant, nec verba minantia fixo aere legebantur, nec supplex turba timebat iudicis ora sui, sed erant sine vindice tuti.“
Das Zitat von Ovidius aus dessen „Metamorphosen“ stellt eine ideale Vorstellung der Gesellschaft dar, in der keine Gesetzbücher, Richter, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte benötigt werden. Nachdem dieser Zustand in einer modernen Gesellschaft nicht erreicht werden kann, steht unsere Rechtsanwaltskanzlei unseren Mandanten verschwiegen, loyal, gewissenhaft und kompetent bei.
News & Publikationen
Berufsberechtigung einer Wirtschaftstreuhandgesellschaft – Widerruf der Anerkennung
Erste Rsp. Ein auf § 51 Z 4 iVm § 56 Abs 1 Z 1 und 2 WTBG 2017 gestützter Widerruf der Anerkennung der Berufsberechtigung einer WT-Gesellschaft setzt das „Erlöschen der Berufsberechtigung“ eines Gesellschafters voraus – was (noch) nicht der Fall ist, w…
BFG zur unmittelbaren Inanspruchnahme des Steuerschuldners durch Vorschreibung der Kapitalertragsteuer
BFG: ISd Ermessensübung nach § 20 BAO ist es ua gerechtfertigt, die KESt nach § 95 Abs 4 EStG direkt dem Empfänger der Erträge vorzuschreiben, wenn die steuerlichen Auswirkungen nicht geringfügig sind und die Haftung der Gesellschaft infolge Verjährung…
BO für Wien: Zustimmung der Miteigentümer zu Kurzzeitvermietung
Für die Erlangung einer Ausnahmebewilligung nach § 129 Abs 1a BO für Wien für die Kurzzeitvermietung muss dem Antrag die schriftliche Zustimmung des Eigentümers (aller Miteigentümer) des Gebäudes beigelegt werden. Dass der Wohnungseigentumsvertrag die …