Fragen ua dazu, ab welchem Zeitpunkt der zu ersetzende Kartellschaden zu verzinsen ist. (rdw)
- Firmengründungen, Gesellschaftsrecht
- Privatstiftungen
- Verwaltung von Haus- und Grundeigentum
- Vermögens- und Anlageberatung
- Aktienrecht
- Handelsrecht
- Kartellrecht
- Marken- und Patentangelegenheiten
- Kreditsicherung
- Insolvenzrecht (Unternehmensauflösung)
- Ent- und Umschuldung
- Wettbewerbsrecht (Schutz vor unlauterem Wettbewerb)
- Exportbetreuung
- Agrarrecht
- Zollrecht
- Strafrecht und Strafprozessrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Präventionsberatung (Compliance)
- Finanzstrafrecht
- Wiederaufnahme des Strafverfahrens
- Strafvollzug
- Prozessbegleitung
- Gewerberechtliche Bewilligungen
- Umweltschutz
- Betriebsanlagengenehmigungen
- Agrarverfahren
- Zusammenlegungsverfahren
- Grundverkehrsverfahren
- Verwaltungsstrafverfahren vor Polizeibehörden und Bezirkshauptmannschaften, insbesondere nach Verkehrsunfällen
- Führerscheinentzugsverfahren
- Liegenschaftsverträge
- Kauf-, Tausch-, Übergabe- und Leibrentenverträge
- Schenkungsverträge
- Wohnungseigentumsverträge
- Pacht- und Mietverträge
- Dienstverträge
- Werkverträge
- Gesellschaftsverträge und Stiftungen
- Kooperationsverträge
- Darlehens- und Kreditverträge
- Finanzierungsverträge
- Familienrechtliche Verträge (Eheverträge)
- Letztwillige Verfügungen und Erbverträge
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
- Schutz des Eigentums und sonstiger Rechte
- Besitzstörung
- Miet- und Wohnrecht
- Konsumentenschutz
- Eherecht, Scheidung, Unterhalt, Adoption
- Arbeitsrecht (Arbeitsverträge, Kündigungsschutz)
- Baurecht
- Grundbuch- und Firmenbucheintragungen
- Verkehrsrecht (Abwicklung von Unfallschäden)
- Versicherungsberatung (Ansprüche)
- Erbregelungen und schriftliches Abhandlungsverfahren
- Außerstreitverfahren
- Vereinsrecht
- Lebensmittelrecht
- Devisenrecht
- Medienrecht
- Schutz des geistigen Eigentums
- Einbringung offener Forderungen
- Finanzverfahren
- Oberster Gerichtshof
- Verwaltungsgerichtshof
- Verfassungsgerichtshof
- Europäischer Gerichtshof und EU-Behörden
- Vertretung in gerichtlichen Obsorgerechtsverfahren, Kontaktrechtsverfahren, Unterhaltsverfahren und Scheidungsverfahren
- Einvernehmliche Scheidung/streitige Scheidung
- Ausarbeitung von Scheidungsvergleichen im Sinne des § 55a EheG
- Aufteilung des ehelichen Vermögens
- Erstellung von Ehepakten
- Sämtliche, weiterführende Fragen betreffend Scheidung, Ehe- und Familienrecht
- Prozessbegleitung zur Erhebung von Parteianträgen auf Normenkontrolle im Zivilrechtsweg
- Grundrechtsschutz (zB Eigentumsfreiheit, Erwerbsfreiheit, etc.)
- Bescheidbeschwerden und Individualanträge auf Verordnungs- bzw. Gesetzesprüfung
- Vertretung vor dem VfGH und dem EuGH für Menschenrechte
„Aurea prima sata est aetas, quae vindice nullo, sponte sua, sine lege fidem rectumque colebat. Poena metusque aberant, nec verba minantia fixo aere legebantur, nec supplex turba timebat iudicis ora sui, sed erant sine vindice tuti.“
Das Zitat von Ovidius aus dessen „Metamorphosen“ stellt eine ideale Vorstellung der Gesellschaft dar, in der keine Gesetzbücher, Richter, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte benötigt werden. Nachdem dieser Zustand in einer modernen Gesellschaft nicht erreicht werden kann, steht unsere Rechtsanwaltskanzlei unseren Mandanten verschwiegen, loyal, gewissenhaft und kompetent bei.
News & Publikationen
BFG übernimmt Rsp des BFH zum überwiegenden Eigeninteresse des Arbeitgebers an Betriebsveranstaltungen
BFG: Auf üblichen Betriebsveranstaltungen an Arbeitnehmer gewährte Vorteile stellen keine steuerpflichtigen Einnahmen dar, wenn sie dem überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers dienen. (östz)
EuGH: Missbräuchliche Klauseln – Verjährung nur betr Restitutionswirkungen
Span. Fall. Nach nationalem Recht (oder Rsp) darf die Geltendmachung der Restitutionswirkungen der festgestellten Nichtigkeit einer missbräuchlichen Klausel einer Verjährungsfrist unterliegen, obwohl der Anspruch auf Feststellung der Nichtigkeit selbst…
EuGH: „Beamtete“ ausübende Künstler – Abtretung verwandter Schutzrechte
Belg. Fall. Auch bei ausübenden Künstlern, die mit verwaltungsrechtlichem Status eingestellt sind (hier: Musiker des Nationalorchesters), dürfen die verwandten Schutzrechte an Leistungen, die sie im Rahmen ihrer Aufgaben im Dienst des Arbeitgebers erbr…